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  • 1. Definitionen
  • 2. Affiliate-Onboarding
  • 3. Beschreibung des Programms
  • 4. Pflichten/Erklärungen des Affiliates
  • 5. Verbotene Aktivitäten
  • 6. Erklärungen/Pflichten des Unternehmens
  • 7. Haftung der Parteien
  • 8. Gebühren
  • 9. Datenschutz
  • 10. Geistiges Eigentum
  • 11. Vertraulichkeit
  • 12. Laufzeit und Kündigung
  • 13. Anwendbares Recht
  • 14. Mitteilungen und Kontaktdaten
  • 15. Schlussbestim­mungen
  • Anhang 1
  • Provisionsstruktur

Affiliate-Vereinbarung

Datum des Inkrafttretens: 28.05.2025
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Haftungsausschluss Die auf Deutsch übersetzte Affiliate-Vereinbarung dient ausschließlich zu Informationszwecken. Bei Fragen oder Streitigkeiten beziehen sich die Parteien auf die englische Version der Affiliate-Vereinbarung.

Diese Affiliate-Vereinbarung (die „Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen:

Wallester AS, eine nach dem Recht der Republik Estland gegründete und bestehende Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in Ahtri 6, 10151 Tallinn, Estonia, Registernummer 11812882, im Folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet,

Und

[Affiliate Legal Name], eine nach dem Recht von [Insert jurisdiction] ordnungsgemäß gegründete und bestehende Gesellschaft mit der Registernummer [Insert Reg. No.], im Folgenden als „Affiliate“ bezeichnet.

Das Unternehmen und der Affiliate können im Folgenden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

1. Definitionen

  • Kunde: Unternehmen und/oder Personen, die durch den Affiliate an das Unternehmen vermittelt wurden und den Zahlungsdienstleistungsvertrag unterzeichnet haben oder potenziell unterzeichnen werden.
  • Affiliate: jede juristische Person, die im Rahmen dieser Vereinbarung am Programm teilnimmt.
  • Unternehmen: Wallester AS und verbundene Unternehmen.
  • Websites des Unternehmens: Website (s), die Eigentum des Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaften sind oder von diesen betrieben oder kontrolliert werden.
  • Dienstleistung: vom Unternehmen erbrachte Zahlungsdienste.
  • Affiliate-Link: Spezifischer Link, der dem Affiliate vom Unternehmen für Werbedienstleistungen bereitgestellt wird.
  • Plattform: jedes Medium oder jeder Kanal, den der Affiliate nutzt, um die Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Website des Affiliates, Social-Media-Konten, nutzergenerierte Inhalte, Online-Softwareanwendungen, digitale Netzwerke, Zielgruppen oder andere digitale Plattformen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst „Plattform“ auch Offline-Kanäle wie persönliche Netzwerke, mündliche Empfehlungen oder alle sonstigen Mittel, über die der Affiliate die Dienstleistungen des Unternehmens vermarktet oder empfiehlt.
  • PPL (Pay Per Lead): eine vom Unternehmen gezahlte Provision für jeden vermittelten Kunden, der einen Zahlungsdienstleistungsvertrag abgeschlossen hat.
  • Programm: die vom Unternehmen sowie seinen Tochtergesellschaften und Partnern ins Leben gerufene Marketing- und Werbeinitiative, durch die der Affiliate die Websites des Unternehmens unter Verwendung genehmigter Marketing-Tools und -Methoden bewerben kann, mit dem Ziel, potenzielle Kunden zu vermitteln. Das Programm umfasst die in dieser Vereinbarung festgelegten geltenden Regeln, Vorteile, Erlösstrukturen und Verpflichtungen, einschließlich der Bestimmungen zur Verwendung von Marketingmaterialien, zur Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften sowie zum Anspruch auf Provisionszahlungen basierend auf erfolgreichen Kundenvermittlungen.
  • Werbedienstleistungen: Vermarktung der Dienstleistungen des Unternehmens über die Plattform des Affiliates gemäß dem Programm.
  • Account-Seite: Die vom Unternehmen für den Affiliate bereitgestellte Seite, auf der der Affiliate ein Dashboard mit Statistiken zu anfallenden Vermittlungsprovisionen, Käufen, Rückbuchungen, Boni usw. findet.
  • Provisionsgebühr: Gemäß der Vereinbarung an den Affiliate zu zahlende Gebühr.
  • Programmmaterialien: Werbebanner, Hyperlinks und andere Werbematerialien, die vom Unternehmen erstellt wurden, zur Verwendung auf der Plattform des Affiliates ausschließlich zum Zweck der Werbung, des Marketings oder der Verkaufsförderung für die Websites des Unternehmens oder die über die Websites des Unternehmens bereitgestellten Dienste.
  • Vertrauliche Informationen: alle Aspekte des Programms, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf dessen Struktur, Bestimmungen, Bedingungen, Provisionsmodelle, Werbematerialien und operative Prozesse.
  • Provisions-Upgrade: Spezielle Provisionspläne, die vom Unternehmen als zusätzliche Sonderaktion bereitgestellt werden.
  • Affiliate Manager: Eine vom Unternehmen beauftragte Person, die für die Verwaltung des Affiliate-Kontos verantwortlich ist und als Hauptansprechperson für Kommunikation, Betreuung, Leistungsüberwachung und operative Koordination im Rahmen der Teilnahme des Affiliates am Programm fungiert.
  • Affiliate-Dashboard: Das sichere, webbasierte Portal, welches das Unternehmen den Affiliates nach der Registrierung bereitstellt und über das diese ihre Teilnahme am Affiliate-Programm verwalten können. Das Affiliate-Dashboard ermöglicht den Zugriff auf Provisionspläne, die Erstellung und Nachverfolgung von Empfehlungskampagnen, die Generierung von Empfehlungslinks, die Einsicht in Leistungsdaten und Einnahmen, den Abruf von Marketingmaterialien sowie die Nutzung von Kommunikationstools, einschließlich der Kontaktdaten der zuständigen Affiliate-Ansprechperson.
  • Verifizierter Partner: Ein Affiliate, der die erforderlichen Angaben zum Unternehmensprofil im Affiliate-Dashboard vervollständigt hat, einschließlich der Details zur juristischen Person, Registernummer, Adresse und der geltenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und dessen Daten vom Unternehmen geprüft und genehmigt wurden. Der Status als verifizierter Partner kann zusätzliche Funktionen, Provisionsmöglichkeiten und Support-Optionen innerhalb des Affiliate-Programms freischalten.

2. Affiliate-Onboarding

2.1.2.6. Registrierung und Zugang

2.1.1.2.1.2. Um am Affiliate-Programm teilzunehmen, muss der Affiliate den Online-Registrierungsprozess abschließen, ein Login und ein Passwort erstellen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.

2.1.2.2.1.2. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Affiliate Zugang zum Affiliate-Dashboard, wo er Kampagnen erstellen, Empfehlungslinks generieren und mit der Vermittlung von Kunden beginnen kann.

2.2.2.6. Standard-Provisionsplan und Anpassung

2.2.1.2.2.2. Nach dem Beitritt wird jeder Affiliate automatisch in den Standard-Provisionsplan aufgenommen, wie im Affiliate-Dashboard und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.

2.2.2.2.2.2. Nach der Registrierung setzt sich ein Mitglied unseres Affiliate Management Teams mit Ihnen in Verbindung, um einen personalisierten Onboarding-Prozess einzuleiten und Möglichkeiten zur Leistungsoptimierung zu besprechen. Dabei können, wie mit dem Affiliate vereinbart, zusätzliche oder alternative Provisionspläne aktiviert werden.

2.3.2.6. Sichtbarkeit des Provisionsplans

2.3.1.2.3.2. Der Affiliate kann die verfügbaren Provisionspläne und deren jeweilige Bedingungen direkt im Affiliate-Dashboard einsehen, auch während der Kampagnenerstellung.

2.3.2.2.3.2. Der für jede Kampagne ausgewählte Provisionsplan ist für den Affiliate vor Beginn der Vermittlungen deutlich sichtbar.

2.4.2.6. Profilvervollständigung und Verifizierung

2.4.1.2.4.2. Um zusätzliche Funktionen freizuschalten und den Status als verifizierter Partner zu erhalten, muss der Affiliate den Bereich für Affiliate-Daten im Affiliate-Dashboard ausfüllen und genaue sowie vollständige Informationen angeben, einschließlich Name der juristischen Person, Registernummer, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern zutreffend).

2.4.2.2.4.2. Nach Genehmigung dieser Informationen durch unser Team erhält der Affiliate den Status eines verifizierten Partners und die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Affiliate ist abgeschlossen.

2.5.2.6. Dashboard-Zugang und Support

2.5.1.2.5.1. Das Affiliate-Dashboard bietet eine zentrale Plattform, auf der der Affiliate seine aktiven Kampagnen einsehen und verwalten, Empfehlungen und Einnahmen nachverfolgen, Landingpages auswählen, auf Werbematerialien zugreifen und die Kontaktdaten des zugewiesenen Affiliate-Managers abrufen kann.

2.6.2.6 Onboarding-Unterstützung und Kommunikation

2.6.1.2.6.1. Nach der Registrierung erhält der Affiliate eine automatische E‑Mail mit Anweisungen zum Onboarding sowie den relevanten Kontaktdaten. Darüber hinaus nimmt unser Affiliate-Management-Team direkt Kontakt auf, um beim Onboarding zu unterstützen, offene Fragen zu klären und sicherzustellen, dass der Affiliate umfassend über die geltende Provisionsstruktur und die Teilnahmeoptionen informiert ist.

3. Beschreibung des Programms

3.1.3.9. Das Affiliate-Programm ermöglicht es dem Affiliate, durch die Erbringung von Werbedienstleistungen über seine Plattform Provisionen zu verdienen, entweder durch:

3.1.1.3.1.2. Platzierung von Affiliate-Links, die Nutzer auf die festgelegte (n) Website (s) des Unternehmens weiterleiten; oder

3.1.2.3.1.2. Vermittlung von Kontakten zu Kunden zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungsdienstleistungsvertrags mit dem Unternehmen

3.2.3.9. Wenn Affiliate-Links verwendet werden, müssen diese dem vom Unternehmen vorgegebenen Format entsprechen und die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten.

3.3.3.9. Der Affiliate hat Anspruch auf Provisionsgebühren, wenn eine geworbene Person eine qualifizierende Handlung vornimmt — wie beispielsweise den Abschluss eines Zahlungsdienstleistungsvertrags mit dem Unternehmen. Dies gilt, wie in dieser Vereinbarung dargelegt, unabhängig davon, ob die Empfehlung über Affiliate-Links oder durch die Vermittlung des Kundenkontakts erfolgte.

3.4.3.9. Der Affiliate überträgt die Kunden an das Unternehmen gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Regeln und den im Affiliate-Dashboard bereitgestellten Beschreibungen.

3.5.3.9. Die Teilnahme des Affiliates am Programm oder die Nutzung jeglicher Programmmaterialien, die das Unternehmen dem Affiliate im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, liegt in der alleinigen Verantwortung des Affiliates und hat „wie besehen“ zu erfolgen.

3.6.3.9. Beide Parteien vereinbaren, dass die Nutzung der Programmmaterialien durch den Affiliate im Rahmen dieser Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Vergütung seitens des Unternehmens begründet, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Zudem erfolgt die Nutzung der Programmmaterialien durch den Affiliate auf freiwilliger Basis.

3.7.3.9. Weder das Unternehmen noch dessen Mitarbeitende, Partner, Vertreter, Rechtsnachfolger oder Bevollmächtigte üben eine direkte oder indirekte Kontrolle über die Inhalte aus, die auf, in oder in Verbindung mit der Plattform des Affiliates erscheinen oder anderweitig verbreitet werden, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Werbe- oder Marketingmaterialien, die der Affiliate zur Bewerbung der Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens eigenständig erstellt, müssen dem Unternehmen oder dem zuständigen Affiliate-Manager vor der Veröffentlichung zur Prüfung und schriftlichen Genehmigung vorgelegt werden.

3.8.3.9. Das Unternehmen kann den Affiliate auffordern, eine vollständige Liste der Websites und Plattformen vorzulegen, auf denen die Dienstleistungen beworben werden, um die Werbeaktivitäten und die Nutzung der Werbematerialien durch den Affiliate zu überprüfen.

3.9.3.9. Der Affiliate erkennt an und stimmt zu, dass die vertraulichen Informationen Eigentum des Unternehmens und streng vertraulich sind.

4. Pflichten/Erklärungen des Affiliates

4.1.4.8. Die Aufgabe des Affiliates besteht darin, den Kunden an das Unternehmen zu vermitteln und die Möglichkeit zum Abschluss eines Zahlungsdienstleistungsvertrags zu schaffen. Dies erfolgt durch eine erste Kontaktaufnahme oder die Weiterleitung des Kunden über einen Empfehlungslink, wodurch der an einem Vertragsabschluss interessierte Kunde mit dem Unternehmen zusammengebracht wird.

4.2.4.8. Bei seinen Tätigkeiten richtet sich der Affiliate nach dem geltenden Recht und der Vereinbarung.

4.3.4.8. Der Affiliate erwirbt den Anspruch auf eine Vergütung ausschließlich für diejenigen Kunden, mit denen das Unternehmen nach der Kundenvermittlung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag abgeschlossen hat.

4.4.4.8. Der Affiliate hat das nicht ausschließliche Recht, Besuchende oder Nutzende von seiner Plattform auf die Websites des Unternehmens weiterzuleiten, zu verweisen oder zu senden. Der Affiliate unterliegt keinerlei Verpflichtung, dieses nicht ausschließliche Recht im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung auszuüben.

4.5.4.8. Der Affiliate erhält ein eingeschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Recht auf Zugriff, Download und Nutzung von Werbebannern, Hyperlinks und anderen vom Unternehmen erstellten Werbematerialien. Diese dürfen auf der Plattform des Affiliates ausschließlich zum Zweck der Werbung, des Marketings oder der Verkaufsförderung für die Websites des Unternehmens oder die darüber bereitgestellten Dienste verwendet werden. Die hierin gewährte Lizenz erlischt jedoch automatisch und unmittelbar bei Beendigung oder Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.

4.6.4.8. Der Affiliate verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellt, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke des Programms zu verwenden, es sei denn, eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.

4.7.4.8. Der Affiliate erklärt hiermit ausdrücklich, keine Inhalte bereitzustellen, zu verwenden oder zu bewerben, die:

4.7.1.4.7.4. illegal;

4.7.2.4.7.4. gestohlen;

4.7.3.4.7.4. betrügerisch;

4.7.4.4.7.4. unter Verstoß gegen jeglichen Teil der Vereinbarung
auf seiner Plattform, die zur Teilnahme am Programm genutzt wird, sowie auf dem Domainnamen (oder einer Subdomain besagter Domain), der auf die IP-Adresse der Websites des Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaften verweist, die Zahlungsdienste anbieten.

4.8.4.8. Der Affiliate erkennt an, erklärt und stimmt Folgendem zu:

4.8.1.4.8.13. Die volle Verantwortung für die Inhalte auf der betreffenden Domain oder einer ihrer Subdomains zu übernehmen. Ein Verstoß gegen diese Klausel, insbesondere das Vorhandensein unzulässiger Inhalte auf der für die Teilnahme am Programm genutzten Plattform des Affiliates und/oder auf der mit dem Domainnamen verbundenen Website oder einer Subdomain der Domain, kann die sofortige Kündigung oder Sperrung des Affiliate-Kontos nach sich ziehen und berechtigt das Unternehmen, jegliche ausstehenden oder zukünftigen Zahlungen, Einnahmen oder Vorteile einzubehalten;

4.8.2.4.8.13. Dass die Websites des Unternehmens zur Bereitstellung von Zahlungsdienstleistungen genutzt werden;

4.8.3.4.8.13. mindestens 18 Jahre alt zu sein und gemäß den lokalen Gesetzen der Rechtsordnung des Affiliates bereits die Volljährigkeit erreicht zu haben;

4.8.4.4.8.13. Dass die Unterzeichnenden dieser Vereinbarung bevollmächtigt sind, in seinem Namen zu handeln, und dass der Affiliate im Rahmen dieser Vereinbarung die Inhalte auf seiner Plattform kontrolliert;

4.8.5.4.8.13. Dass die Entscheidung, am Programm teilzunehmen und ein Online-Geschäft zu betreiben, unabhängig, nach alleinigem Ermessen und auf eigene Initiative des Affiliates getroffen wurde, ohne Zwang oder im Vertrauen auf Zusagen oder Garantien des Unternehmens;

4.8.6.4.8.13. Dass das Programm nach geltenden Gesetzen oder Vorschriften weder ein Franchise, eine Geschäftsmöglichkeit noch eine ähnliche Vereinbarung darstellt und dass diese Vereinbarung kein Angebot, keine Aufforderung oder Vereinbarung ist, die in den Geltungsbereich von Gesetzen oder Vorschriften über Franchises oder Geschäftsmöglichkeiten im Sinne dieser Gesetze fällt;

4.8.7.4.8.13. Dass der Affiliate keine Person, kein Mitglied einer Gruppe oder eine Organisation ist, war oder in Zukunft sein wird, die in kriminelle Handlungen oder gesetzeswidrige Aktivitäten verwickelt ist;

4.8.8.4.8.13. Dass die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch das Unternehmen territorialen Beschränkungen unterliegt, die durch die Risikobereitschaft des Unternehmens bestimmt und im Dokument zur Risikobereitschaft des Unternehmens festgelegt sind, und dass der Affiliate diese Beschränkungen bei der Bewerbung der Dienstleistungen des Unternehmens einhält. Eine Kopie des Dokuments zur Risikobereitschaft wird auf schriftliche Anfrage an den Affiliate-Manager zur Verfügung gestellt;

4.8.9.4.8.13. Kenntnisnahme des strengen Verbots der Registrierung mehrerer Konten im Rahmen des Programms durch dieselbe Person (natürliche oder juristische Person) und der Tatsache, dass jede Person nur ein einziges Konto im Rahmen des Programms führen darf;

4.8.10.4.8.13. während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine potenziellen Kunden an Unternehmen oder juristische Personen zu vermitteln oder weiterzuleiten, die Eigentum des Affiliates oder seiner nahestehenden Personen sind, unter deren Kontrolle stehen oder mit diesen verbunden sind;

4.8.11.4.8.13. Dem Unternehmen auf Anfrage unverzüglich eine Steuernummer, Sozialversicherungsnummer oder ein anderes Identifikationsdokument zur Verfügung zu stellen, das das Unternehmen für erforderlich hält. Die Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen kann zur Kündigung dieser Vereinbarung führen, in welchem Fall der Affiliate alle unbezahlten Provisionen oder Gebühren verliert, die nach dem Datum der Nichteinhaltung angefallen sind;

4.8.12.4.8.13. Alleinige Verantwortung für die Zahlung aller anfallenden Steuern im Zusammenhang mit den Zahlungen, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung vom Unternehmen erhalten, sowie die Anerkennung, dass die Abführung dieser Steuern verpflichtend ist;

4.8.13.4.8.13. Verantwortung für die sofortige Entfernung rechtsverletzender Inhalte auf der Affiliate-Plattform, die gegen diese Vereinbarung und die Urheberrechte des Unternehmens verstoßen, auf erstes Anfordern eines Vertreters, Beauftragten oder Rechtsanwalts des Unternehmens

5. Verbotene Aktivitäten

5.1.5.11. Der Affiliate verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung die folgenden Einschränkungen einzuhalten. Ein Verstoß gegen eine der folgenden Klauseln stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und kann zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung sowie zum Verfall aller noch nicht ausgezahlten Provisionen führen.

5.2.5.11. Der Affiliate wird zu keinem Zeitpunkt die vom Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Materialien nutzen, um direkt oder indirekt auf irgendeine Weise negative oder anstößige Werbung anzuzeigen.

5.3.5.11. Der Affiliate darf sich nicht an unfairen oder irreführenden Marketingpraktiken beteiligen, einschließlich der Verwendung von Markennamen, Marken des Unternehmens oder deren Falschschreibungen als angezeigte Keywords, URLs oder Trigger in der Werbung zu dem Zweck, Nutzer in die Irre zu führen oder konkurrierende Dienstleistungen zu bewerben.

5.4.5.11. Typo-Squatting, Cybersquatting oder die Verwendung von Domainnamen, die mit den Websites des Unternehmens identisch oder diesen zum Verwechseln ähnlich sind (mit oder ohne Tippfehler), ist strengstens untersagt.

5.5.5.11. Für Traffic oder Nutzer, die durch solche verbotenen Domain-Praktiken vermittelt wurden, werden keine Vermittlungsprovisionen gezahlt.

5.6.5.11. Die Nutzung von Domains, die eine Markenverwässerung darstellen oder die geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens oder Dritter verletzen, ist strengstens untersagt, einschließlich der Weiterleitung oder IFrame-Nutzung solcher Domains.

5.7.5.11. Der Affiliate darf sich an keiner Form von Spamming beteiligen oder dieses unterstützen. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf:

5.7.1.5.7.5. Unaufgeforderte E‑Mails oder Instant Messaging

5.7.2.5.7.5. Blog- oder Wiki-Spam

5.7.3.5.7.5. Kleinanzeigen-Spam

5.7.4.5.7.5. Social-Media-Spam

5.7.5.5.7.5. IRC- oder Newsgroup-Beiträge

5.8.5.11. Jeglicher Traffic, der durch unaufgeforderte oder unautorisierte Methoden, einschließlich anreizbasierter Systeme oder Automatisierungstools, generiert wird, ist strengstens untersagt.

5.9.5.11. Der Affiliate garantiert die Einhaltung der Google Link Scheme Guidelines sowie weiterer geltender Webstandards bezüglich Verlinkungspraktiken. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zur sofortigen fristlosen Kündigung führen.

5.10.5.11. Dem Affiliate ist es strengstens untersagt, Handlungen vorzunehmen, die das geistige Eigentum des Unternehmens verletzen oder missbrauchen, einschließlich seiner Marken, Dienstleistungsmarken, Domainnamen oder sonstiger Markenkennzeichen, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht. Ohne Einschränkung gelten die folgenden Praktiken als Verstoß gegen diese Vereinbarung und können eine fristlose Kündigung sowie rechtliche Schritte nach sich ziehen:

5.10.1.5.10.6. Der Kauf von oder das Bieten auf Keywords oder Suchmaschinen-Werbebegriffe, die mit den Markennamen, Markenzeichen oder Domainnamen des Unternehmens identisch oder diesen zum Verwechseln ähnlich sind (einschließlich Schreibfehler oder Abwandlungen davon), mit der Absicht, Nutzende in die Irre zu führen oder umzuleiten.

5.10.2.5.10.6. Die Registrierung oder Nutzung von Domainnamen, die Markenkennzeichen des Unternehmens enthalten oder nachahmen oder die Marken des Unternehmens anderweitig verwässern oder schädigen, einschließlich durch Typo-Squatting oder Domain-Parking-Strategien.

5.10.3.5.10.6. Die Verwendung der Marken des Unternehmens in einer Weise, die fälschlicherweise ein Sponsoring, eine Unterstützung, eine Zugehörigkeit oder eine sonstige irreführende Verbindung zwischen dem Affiliate und dem Unternehmen suggerieren könnte

5.10.4.5.10.6. Schaltung von Werbeanzeigen, die Markennamen, Markenzeichen oder zum Verwechseln ähnliche Begriffe des Unternehmens als Auslöser, angezeigte URLs oder Elemente des Anzeigentextes in Verbindung mit der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern oder Mitbewerbern verwenden

5.10.5.5.10.6. Umleitung von Traffic auf die Websites des Unternehmens durch irreführende Methoden, die auf markenrechtlich geschützten Markennamen basieren, oder durch jegliche Taktiken, die darauf abzielen, Endnutzer hinsichtlich der Herkunft oder Zugehörigkeit der Inhalte oder der Zielseite zu verwirren oder in die Irre zu führen

5.10.6.5.10.6. Jegliches andere Verhalten, das eine unbefugte oder unlautere Nutzung des geistigen Eigentums des Unternehmens darstellt, einschließlich des Versuchs, Traffic oder Provisionen durch Markenverwechslung oder Falschdarstellung zu generieren.

5.11.5.11. Das Unternehmen betrachtet solche Praktiken als unlauteren Wettbewerb und Markenrechtsverletzung und behält sich alle Rechte vor, seine Rechtsansprüche durchzusetzen, einschließlich der fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung, des Verfalls von Provisionen sowie der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen ohne vorherige Ankündigung.

6. Erklärungen/Pflichten des Unternehmens

6.1.6.5. Das Unternehmen verpflichtet sich:

6.1.1.6.1.4. dem Affiliate Informationen über den Service sowie weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den Affiliate erforderlich oder hilfreich sind, um potenzielle Parteien zu identifizieren, die an einem Vertragsabschluss mit dem Unternehmen interessiert sind, und dem Affiliate relevante, präzise und angemessene Informationen über die Fähigkeit des Unternehmens zur Bereitstellung des Service sowie über weitere Bedingungen bereitzustellen, die das Unternehmen potenziellen Kunden anbieten kann;

6.1.2.6.1.4. mit dem Affiliate zusammenzuarbeiten, um eine angemessene und fundierte Kommunikation mit den vom Affiliate vermittelten Kontakten aufrechtzuerhalten, um die Möglichkeit und die Bedingungen für den Abschluss eines Zahlungsdienstleistungsvertrags mit dem Kunden zu ermitteln;

6.1.3.6.1.4. dem Affiliate alle erforderlichen Werbematerialien und Richtlinien zur Bewerbung der Dienstleistungen des Unternehmens bereitzustellen

6.1.4.6.1.4. dem Affiliate gemäß der Vereinbarung eine Provision zu zahlen.

6.2.6.5. Das Unternehmen, seine Beauftragten, Vertreter oder sonstige Personen haben gegenüber dem Affiliate keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Zusicherungen oder Erklärungen abgegeben und geben solche auch nicht ab in Bezug auf:

6.2.1.6.2.3. Die potenzielle Rentabilität, den Erfolg oder die Ergebnisse der Teilnahme des Affiliates am Programm;

6.2.2.6.2.3. die Möglichkeit, jegliche Kosten oder Ausgaben zurückzufordern, die dem Affiliate im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstanden sind; oder

6.2.3.6.2.3. die Existenz, Größe oder Beschaffenheit eines Marktes für die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit den Bemühungen des Affiliates im Rahmen dieser Vereinbarung.

6.3.6.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Mitgliedern/Abonnierenden des Affiliates Werbe-E‑Mails zu jeder vom Unternehmen betriebenen Website zu senden.

6.4.6.5. Das Unternehmen entscheidet nach alleinigem Ermessen, was eine betrügerische oder irreführende Aktivität darstellt und ob das Verhalten des Affiliates direkt oder indirekt zu einer solchen Aktivität beigetragen hat. Die Entscheidung des Unternehmens bezüglich betrügerischer oder irreführender Aktivitäten ist endgültig und bindend.

6.5.6.5. Das Unternehmen behält sich jederzeit das Recht vor, nach alleinigem Ermessen den Affiliate — auch mit rückwirkender Wirkung — von einem Aktions- oder Standardprogramm in ein anderes Aktions- oder Standardprogramm zu verschieben und die damit verbundenen Programmvorteile des Affiliates anzupassen, sofern das Unternehmen diese Maßnahme aufgrund von Belegen für eine unzureichende oder hochriskante Leistung des Affiliates für angemessen hält. Dies gilt namentlich dann, wenn das Unternehmen unlauteres Verhalten, anreizbasierte Käufe und/oder Registrierungen und/oder die Generierung von Traffic über nicht autorisierte Quellen vermutet, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, soziale Netzwerke, Escort-Websites, Glücksspiel-Websites, illegale Torrent-Websites und Online-Auktionsportale.

7. Haftung der Parteien

7.1.7.8. Der Affiliate trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte, die über seine Plattform veröffentlicht oder verbreitet werden, und übernimmt die volle rechtliche Haftung für alle daraus entstehenden Konsequenzen.

7.2.7.8. Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen, einschließlich seiner Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, gegenüber dem Affiliate oder Dritten nicht für direkte, indirekte, beiläufig entstandene, besondere Schäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten oder Informationen, Rufschädigung oder technische Ausfälle), die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:

a)a) die Nutzung oder die Unmöglichkeit der Nutzung des Programms oder der Programmmaterialien;

b)a) Jegliche Links zu den Websites des Unternehmens;

c)a) Serverausfälle, technische Störungen oder Hackerangriffe;

d)a) Verzögerungen, Fehler oder Unterbrechungen bei der Leistungserbringung; oder

e)a) Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Affiliate.

7.3.7.8. Ungeachtet des Vorstehenden beschränkt sich die Gesamthaftung des Unternehmens, sollte es für einen Anspruch aus dieser Vereinbarung haftbar gemacht werden, auf die gesamten Provisionsgebühren, die dem Affiliate im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt wurden oder zu zahlen sind.

7.4.7.8. Der Affiliate verpflichtet sich, das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Mitarbeitende und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus den Handlungen, den Inhalten oder einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Affiliate oder aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Verhalten des Affiliates resultieren.

7.5.7.8. Der Affiliate verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm keine Rechtsansprüche, Forderungen oder Klagen gegen das Unternehmen geltend zu machen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

7.6.7.8. Der Affiliate darf weder direkt noch indirekt Rechte an geistigem Eigentum des Unternehmens oder seiner verbundenen Unternehmen geltend machen oder beanspruchen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.7.7.8. Der Affiliate verpflichtet sich, das Unternehmen, seine verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeitende und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus dem Verhalten, den Äußerungen, den Handlungen oder einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Affiliate ergeben.

7.8.7.8. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Störungen von Kommunikations- oder Versorgungsdiensten. Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich informieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Leistungserbringung wieder aufzunehmen.

8. Gebühren

8.1.8.11. Der Affiliate hat gemäß dieser Vereinbarung, Anhang 1 und dem Programm Anspruch auf die Zahlung einer Provision. Das Unternehmen zahlt die Provision für vermittelte Kunden, die einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben.

8.2.8.11. Das Unternehmen ist berechtigt, Zahlungen an den Affiliate zu verweigern oder einzubehalten und/oder die Teilnahme des Affiliates am Programm sowie diese Vereinbarung gemäß den hierin festgelegten Bestimmungen zu kündigen, wenn das Unternehmen feststellt, dass der Affiliate direkt oder indirekt an betrügerischen oder irreführenden Aktivitäten beteiligt war oder diese gefördert hat.

8.3.8.11. Bei Affiliate-Konten mit extrem niedriger Traffic-Qualität können ausstehende Auszahlungen vorübergehend eingefroren werden, um die Verhaltensfaktoren und Produktivitätstrends der vermittelten Kunden zu überprüfen.

8.4.8.11. Das Unternehmen überwacht kontinuierlich die Qualität der im Rahmen der Programme generierten Leads. Sollte das Unternehmen begründeten Verdacht haben, dass Registrierungen betrügerisch oder manipuliert sind oder anderweitig gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen, behält es sich das Recht vor, das Konto des Affiliates ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu sperren sowie ausstehende Auszahlungen zurückzuhalten oder zu stornieren. Die Beurteilung der Gültigkeit und Qualität der Leads liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens.

8.5.8.11. Das Unternehmen schreibt dem Affiliate keine Provisionen für Verkäufe gut, die im Rahmen von Pay-Per-Click-Kampagnen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Google Ads und Yahoo Search Marketing) durch die Nutzung von Marken der offiziellen Websites des Unternehmens und deren Falschschreibungen erzielt werden. Dies umfasst Keywords, die im Anzeigentext erscheinen, sowie Keywords, die als Auslöser für die Schaltung der Affiliate-Anzeigen dienen.

8.6.8.11. Auf der Affiliate-Kontoseite finden Affiliates ein Dashboard mit Statistiken zu anfallenden Vermittlungsgebühren, Käufen, Rückbuchungen, Boni und weiteren Informationen.

8.7.8.11. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Affiliate Gebühren von Drittanbietern im Zusammenhang mit der Bewerbung der Dienstleistungen des Unternehmens zu zahlen. Der Affiliate muss sämtliche Gebühren von Drittanbietern selbst tragen.

8.8.8.11. Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Provisionen und/oder Vermittlungsgebühren für „Empfehlungen“, die nach dem Datum und der Uhrzeit der Beendigung an das Unternehmen übermittelt oder von diesem empfangen werden.

8.9.8.11. Zahlungsbedingungen für Provisionen:

8.9.1.8.9.2 Provisionszahlungen für den vorangegangenen Kalendermonat erfolgen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Eingang einer gültigen, vom Affiliate ausgestellten Rechnung.

8.9.2.8.9.2 Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 300,00 €. Sollten die Einnahmen des Affiliates diesen Schwellenwert nicht erreichen, werden sie so lange vorgetragen, bis der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist.

8.10.8.11. Auszahlungsmethoden:

8.10.1.8.10.1 Banküberweisung in Euro auf das Affiliate-Bankkonto

8.11.8.11. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit nach alleinigem und freiem Ermessen zu ändern oder anzupassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der verfügbaren Vermittlungsprovisionen, Gebührenstrukturen, Zahlungsverfahren und Programmrichtlinien), um die Effektivität des Programms zu verbessern.

9. Datenschutz

9.1.9.6. Der Affiliate ermächtigt das Unternehmen, technische und personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Weiterleitungen über die Plattform des Affiliates zu verarbeiten sowie alle vom Affiliate oder dessen Personal bereitgestellten personenbezogenen Daten während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum darüber hinaus zu speichern und zu verarbeiten.

9.2.9.6. Der Affiliate willigt ein, dass das Unternehmen die folgenden Datenkategorien erhebt, verarbeitet, speichert und an seine Auftragsverarbeiter übermittelt:

a)a) Freiwillig bereitgestellte personenbezogene Daten, einschließlich Name, E‑Mail-Adresse, Adresse, Geburtsdatum und kontobezogene Daten;

b)a) Technische Daten aus Browser- und Geräteinformationen, wie IP-Adresse, Browsertyp und Hardware-Kennungen;

c)a) Aufzeichnungen der Kommunikation zwischen dem Affiliate und dem Unternehmen, einschließlich Telefonanrufe, E‑Mails, Chats und schriftlicher Korrespondenz

9.3.9.6. Das Unternehmen verwendet diese Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen hauptsächlich für Verwaltungs-, Buchhaltungs-, Kommunikations-, Compliance- und Marketingzwecke.

9.4.9.6. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten Dritter (z. B. geworbener Nutzer) an das Unternehmen einzuholen.

9.5.9.6. Beide Parteien verpflichten sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), einzuhalten und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen.

9.6.9.6. Der Affiliate erkennt an, dass die europäischen Datenschutzgesetze unabhängig von der Gerichtsbarkeit des Affiliates Anwendung finden. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.

10. Geistiges Eigentum

10.1.10.8. Sämtliche Materialien, die das Unternehmen dem Affiliate im Rahmen dieses Programms bereitstellt — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbebanner, Hyperlinks, Fotos, Videos, Audiodateien, Aufzeichnungen und sonstige Inhalte — bleiben alleiniges Eigentum des Unternehmens. Diese Materialien sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt und dürfen weder kopiert, vervielfältigt, verändert, verbreitet, übertragen, verkauft noch auf sonstige Weise in irgendeiner Form verwertet werden, es sei denn, das Unternehmen hat dies im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich schriftlich genehmigt.

10.2.10.8. Das Unternehmen übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf das Programm oder die bereitgestellten Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Affiliate verpflichtet sich, das Unternehmen von sämtlichen Haftungsansprüchen, Forderungen oder Schäden freizustellen, die aus der Nutzung dieser Materialien entstehen, einschließlich Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von geistigem Eigentum oder Verstößen gegen lokale Gesetze, die eine solche Nutzung regeln.

10.3.10.8. Diese Vereinbarung sowie alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte oder Lizenzen sind personengebunden und dürfen vom Affiliate nicht übertragen, abgetreten oder unterlizenziert werden. Die Teilnahme am Programm ist ausschließlich dem Affiliate vorbehalten. Unter Einhaltung dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen dem Affiliate eine nicht exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Programmmaterialien, die ausschließlich dem Zweck der Teilnahme am Programm dient. Diese Lizenz erlischt mit sofortiger Wirkung bei Beendigung dieser Vereinbarung oder der Teilnahme des Affiliates am Programm.

10.4.10.8. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung behält das Unternehmen das uneingeschränkte Eigentum an den geistigen Eigentumsrechten der bereitgestellten Affiliate-Links und Werbeinhalte, wenn der Affiliate diese in seine eigene Plattform integriert. Das Unternehmen hat jedoch weder direkte noch indirekte Kontrolle über die separaten Inhalte, Dienstleistungen, Leistungen oder Aktivitäten, die der Affiliate auf seiner Plattform erstellt oder anbietet, und erhebt darauf keinen Eigentumsanspruch, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich angegeben.

10.5.10.8. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf als Übertragung oder Abtretung von geistigen Eigentumsrechten des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf dessen Marken oder Dienstleistungsmarken, ausgelegt werden, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

10.6.10.8. Der Affiliate erkennt an und verpflichtet sich, keine Domainnamen zu registrieren, die die Marken des Unternehmens verwässern oder missbrauchen, oder die mit einer bestehenden Marke des Unternehmens identisch oder dieser zum Verwechseln ähnlich sind, einschließlich des Namens des Unternehmens. Dies umfasst auch die Nutzung solcher Domains zur Traffic-Generierung (z. B. über iFrames oder Weiterleitungen). Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung, zur Schließung des Affiliate-Kontos, zum Verfall aller ausstehenden Zahlungen oder zur Sperrung des Kontos führen, bis der Affiliate vollständige und korrekte Registrierungsdaten für eine Ersatzdomain vorlegt. Der Affiliate stellt das Unternehmen von sämtlichen Schäden, Ansprüchen und rechtlichen Schritten frei, die aus einem derartigen Markenmissbrauch resultieren.

10.7.10.8. Der Affiliate verpflichtet sich, stets die Branding-Richtlinien des Unternehmens sowie alle weiteren in dieser Vereinbarung festgelegten Anforderungen oder Einschränkungen einzuhalten.

10.8.10.8. Erstellt der Affiliate eigene Inhalte, die die Marke oder das Programm des Unternehmens einbinden oder darauf verweisen, leiten sich daraus für den Affiliate keine Rechte an den Marken oder dem geistigen Eigentum des Unternehmens ab. Das Unternehmen kann jederzeit die Entfernung oder Anpassung dieser Inhalte verlangen. Der Affiliate darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine abgeleiteten Werke auf Basis von Unternehmensmaterialien erstellen.

11. Vertraulichkeit

11.1.11.4. Der Affiliate darf Vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben, offenlegen, vervielfältigen oder anderweitig zugänglich machen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch eine zuständige Behörde vorgeschrieben. Der Affiliate darf die Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Programm gemäß dieser Vereinbarung nutzen.

11.2.11.4. Diese Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus fort und bleibt danach für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren wirksam.

11.3.11.4. Jeder Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt als wesentliche Vertragsverletzung und kann zur fristlosen Kündigung, zu rechtlichen Schritten sowie zum Verfall aller unbezahlten Provisionen oder Leistungen führen.

11.4.11.4. Die Parteien verpflichten sich, die Bedingungen der Vereinbarung sowie alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen über die jeweils andere Partei und/oder den Vertragsinhalt vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung dieser Informationen darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Parteien oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1.12.7. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bleibt wirksam, bis sie gemäß den vorliegenden Bestimmungen gekündigt wird.

12.2.12.7. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen durch schriftliche oder elektronische Mitteilung an die andere Partei kündigen. Der Affiliate kann die Teilnahme am Programm per E‑Mail an traffic@wallester.com beenden. Das Unternehmen kann die Teilnahme beenden, indem es den Affiliate über die in den Kontoinformationen hinterlegte E‑Mail-Adresse oder durch eine Benachrichtigung im Affiliate-Dashboard informiert. Keine Partei haftet für eine nicht zugestellte Mitteilung aufgrund der Unerreichbarkeit der E‑Mail-Adresse der empfangenden Person, sofern diese Unerreichbarkeit nicht vernünftigerweise absehbar war.

12.3.12.7. Das Unternehmen kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aussetzen oder kündigen, Zahlungen einbehalten und/oder den Affiliate unter den folgenden Umständen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) aus dem Programm ausschließen:

12.3.1.12.3.3. Verstoß gegen das Affiliate-Programm

12.3.1.1.12.3.1.6. Nichteinhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten verbotenen Aktivitäten

12.3.1.2.12.3.1.6. Spamming (unerwünschte Massen-E‑Mails, Newsgroup-Beiträge, Cookie-Stuffing usw.)

12.3.1.3.12.3.1.6. Nutzung nicht autorisierter Traffic-Quellen (z. B. Glücksspiel-, Torrent-, Escort- oder Auktionsseiten)

12.3.1.4.12.3.1.6. Verwendung fragwürdiger Marketingtechniken (z. B. Chat-Marketing, unaufgeforderte Nachrichten)

12.3.1.5.12.3.1.6. Nichtbereitstellung korrekter Werbeberichte oder Registrierungsinformationen

12.3.1.6.12.3.3.6. Registrierung mehrerer Konten

12.3.2.12.3.3. Mangelhafte oder riskante Leistung — Wenn das Unternehmen feststellt, dass die Leistung des Affiliates unzureichend ist oder ein Risiko darstellt (z. B. bei Verdacht auf Betrug oder incentivierten Traffic), kann es den Affiliate einer anderen Programmstufe zuweisen oder die Vereinbarung kündigen.

12.3.3.12.3.3. Vertragsverletzung — Einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Angabe falscher Informationen, den Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten oder die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums

12.4.12.7. Nach Beendigung dieser Vereinbarung, unabhängig vom Grund, muss der Affiliate die folgenden Verpflichtungen erfüllen:

12.4.1.12.4.4. Der Affiliate wird die Nutzung sämtlicher Materialien des Unternehmens (z. B. Marken, Logos, Banner, Links) unverzüglich und dauerhaft einstellen und diese Inhalte von allen Plattformen entfernen.

12.4.2.12.4.4. Der Affiliate hat keinen Anspruch mehr auf Provisionen oder Vermittlungsgebühren.

12.4.3.12.4.4. Alle durch Spamming oder verbotene Methoden erzielten Gelder verfallen.

12.4.4.12.4.4. Der Affiliate ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen des Unternehmens innerhalb von 10 Tagen zurückzugeben oder zu vernichten.

12.5.12.7. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus fortbestehen sollten (einschließlich Gewährleistungen, Freistellungen, Vertraulichkeit und Bestimmungen zum geistigen Eigentum), bleiben auch nach der Beendigung wirksam.

12.6.12.7. Der Affiliate erkennt ferner an, dass das Unternehmen bei einem Verstoß gegen die oben unter Verbotene Aktivitäten aufgeführten Bestimmungen berechtigt ist, die Vereinbarung mit dem Affiliate einseitig zu kündigen, ausstehende oder zukünftige Zahlungen, Einnahmen und/oder Vorteile auszusetzen und/oder aufzuheben sowie Schadensersatz für Schäden zu fordern, die durch die Verletzung der Urheberrechte des Unternehmens verursacht wurden.

12.7.12.7. Pflichten nach Vertragsbeendigung und Datenverarbeitung

12.7.1.12.7.1. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund:

12.7.1.1.12.7.1.4. Beendigung des Zugriffs: Der Zugriff des Affiliates auf das Affiliate-Dashboard und alle weiteren Systeme, Plattformen oder internen Tools des Unternehmens wird umgehend widerrufen. Der Affiliate hat jegliche Nutzung von Programmmaterialien, Links, Werbeinhalten oder Verweisen auf das Unternehmen einzustellen und diese aus seinen Systemen zu entfernen.

12.7.1.2.12.7.1.4. Datenlöschung: Das Unternehmen leitet den Prozess zur Löschung aller nicht zwingend erforderlichen personenbezogenen Daten und kontobezogenen Aufzeichnungen des Affiliates aus seinen internen Systemen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), ein, es sei denn, die Aufbewahrung dieser Daten ist zur Erfüllung gesetzlicher, behördlicher oder finanzieller Aufbewahrungspflichten erforderlich.

12.7.1.3.12.7.1.4. Aufbewahrung erforderlicher Aufzeichnungen: Das Unternehmen kann Kopien bestimmter Daten (z. B. Transaktionshistorie, Provisionsnachweise, steuerrelevante Informationen) ausschließlich zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen oder zur Verteidigung seiner Rechtsansprüche in Übereinstimmung mit seinen internen Richtlinien zur Datenaufbewahrung aufbewahren.

12.7.1.4.12.7.1.4. Fortwährende Vertraulichkeit: Der Affiliate bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung für 5 (fünf) Jahre an die darin festgelegten Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen gebunden.

13. Anwendbares Recht

13.1.13.2. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Estland für die Verhandlung und Entscheidung jeglicher Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.

13.2.13.2. Diese Vereinbarung, alle sich daraus ergebenden Angelegenheiten und jegliche oben genannte Streitbeilegung unterliegen den Gesetzen Estlands und werden nach diesen ausgelegt, ungeachtet kollisionsrechtlicher Bestimmungen und anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften.

14. Mitteilungen und Kontaktdaten

14.1.14.2. Bei Fragen kann der Affiliate das Unternehmen direkt unter der folgenden E‑Mail-Adresse kontaktieren: traffic@wallester.com.

14.2.14.2. Alle Mitteilungen, Empfehlungen oder Ratschläge einer Partei an die andere im Rahmen dieser Vereinbarung werden an die folgenden Kontakte übermittelt:

Kontaktdaten des Unternehmens:Affiliate-Kontakte:
Wallester AS
Ahtri 6
Tallinn, 10151
Estonia
Reg. №: 11812882
E-mail: traffic@wallester.comEmail:

15. Schlussbestim­mungen

15.1.15.10. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinkunft der Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Besprechungen, Absprachen oder Vereinbarungen.

15.2.15.10. Spezifische Marketingbedingungen oder Verpflichtungen, die über diese Vereinbarung hinausgehen, sind schriftlich per E‑Mail zu vereinbaren und werden erst durch die Bestätigung beider Parteien verbindlich.

15.3.15.10. Spezifische, vom Unternehmen ausgegebene und vom Affiliate akzeptierte Provisions-Upgrades können die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorübergehend ersetzen, sofern dies ausdrücklich angegeben ist und für die Dauer des Provisions-Upgrades gilt.

15.4.15.10. Zukünftige Zusicherungen des Unternehmens oder seiner Vertreter setzen diese Vereinbarung nicht außer Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten, vom Affiliate akzeptiert und als Änderung dieser Vereinbarung behandelt werden. Die fortgesetzte Teilnahme des Affiliates nach Mitteilung einer solchen Änderung gilt als stillschweigende Zustimmung.

15.5.15.10. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Vertretungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Beziehung beschränkt sich ausschließlich auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm.

15.6.15.10. Das Unternehmen hat weder Kontrolle über noch Eigentumsanteile an dem Geschäft oder der Plattform des Affiliates, und der Affiliate hält weder eine finanzielle Beteiligung am Unternehmen noch übt er Einfluss auf dessen Geschäftsbetrieb aus.

15.7.15.10. Das Versäumnis des Unternehmens, eine Bestimmung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, diese oder eine andere Bestimmung jederzeit geltend zu machen.

15.8.15.10. Das Unternehmen kann diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen im Voraus ändern. Stimmt der Affiliate den Änderungen nicht zu, kann er die Vereinbarung gemäß Klausel 12 kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als verbindliche Zustimmung.

15.9.15.10. Alle Verpflichtungen, Pflichten und Zusicherungen des Affiliates im Rahmen dieser Vereinbarung sind personengebunden und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an eine andere Partei abgetreten werden.

15.10.15.10. Das Unternehmen kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung jederzeit ganz oder teilweise abtreten. Der Affiliate erkennt eine solche Abtretung nach Mitteilung durch das Unternehmen an und stimmt ihr zu.

Anhang 1

Dieser Anhang bildet einen integralen Bestandteil der Vereinbarung und des Programms zwischen den Parteien. Alle hierin festgelegten Bestimmungen, Bedingungen oder Verpflichtungen sind für beide Parteien so bindend, als wären sie vollständig in den Haupttext der Vereinbarung aufgenommen. Jegliche Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen dieses Anhangs bedürfen der Schriftform, müssen von den Parteien einvernehmlich vereinbart und unter Einhaltung derselben Formalitäten wie die Vereinbarung selbst vollzogen werden. Derartige schriftliche Änderungen sind für beide Parteien bindend und gelten als integraler Bestandteil der Vereinbarung sowie dieses Anhangs.

Provisionsstruktur

1.4. PPL + RevShare-Programm:

1.1.1.1. Der Affiliate hat im Rahmen des Programms Anspruch auf folgende Vermittlungsgebühren:

1.1.1.1.1.2. Eine lebenslange Provision in Höhe von 6% des Bruttoumsatzanteils aus den Ausgaben der geworbenen Kunden über die Firmenkreditkarten des Unternehmens

1.1.2.1.1.2. Eine einmalige Festgebühr von 100,00 € für jeden vermittelten Kunden, vorausgesetzt, der Kunde erzielt mit den Firmenkreditkarten des Unternehmens einen Mindestumsatz von 5.000,00 €.

2.4. PPL-Programm:

2.1.2.2. Im Rahmen des PPL-Programms hat der Affiliate Anspruch auf eine einmalige Festvergütung von 100,00 € für jeden geworbenen Kunden, der ein kostenloses Wallester Business-Konto eröffnet und den entsprechenden Vertrag unterzeichnet.

2.2.2.2. der Affiliate hat Anspruch auf eine einmalige feste Vergütung von 100,00 € für jeden vermittelten Kunden, der ein kostenloses Business-Konto des Unternehmens eröffnet und den entsprechenden Vertrag unterzeichnet.

3.4. PPL 2-Steps-Programm

3.1.3.1. Im Rahmen des PPL 2-Steps-Programms hat der Affiliate Anspruch auf:

3.1.1.3.1.2. Eine einmalige Fixgebühr von 100,00 € für jeden vermittelten Kunden, der ein kostenloses Wallester Business-Konto eröffnet und den entsprechenden Vertrag unterzeichnet; und

3.1.2.3.1.2. Eine zusätzliche einmalige Festgebühr von 300,00 €, sobald der geworbene Kunde mindestens 500,00 € mit den Firmenkreditkarten des Unternehmens ausgibt

4.4. RevShare MAX — Der Affiliate hat Anspruch auf eine gestaffelte Umsatzbeteiligung für jeden vermittelten Kunden für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem Datum, an dem der Kunde erfolgreich ein Wallester Business-Konto eröffnet.

4.1.4.4. Bis zu 500.000,00 € vermittelter Gesamtumsatz: 20% des Bruttoumsatzes;

4.2.4.4. Zwischen 500.000,00 € und 1.500.000,00 € Umsatz: 22% des Bruttoumsatzes;

4.3.4.4. Zwischen 1.500.000,00 € und 5.000.000,00 € Umsatz: 25% des Bruttoumsatzes;

4.4.4.4. Über 5.000.000,00 € Umsatz: 30% des Bruttoumsatzes

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